Unser Ankerzentrum 

Seit Mitte 2022 hat Johanneskirchen in einem ehemaligen Hotel in der Musenbergstr., nahe der S-Bahnstation Johanneskirchen,  ein Ankerzentrum („Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung (AnkER)“.), eine sogenannte „AnkER-Dependance“, mit derzeit 425 zumeist ausgeschöpften Plätzen.  Dieses Ankerzentrum wird von der Regierung von Oberbayern geleitet und ist dazu gedacht, den Asylstatus festzustellen und diejenigen mit positiv beschiedenen Aussichten, auf die Kommunen zu verteilen und somit auf Einrichtungen wie die Flüchtlingscontainer, welche in Johanneskirchen nun zusätzlich entstehen sollen. Flüchtlinge mit geringen Chancen auf Bleiberecht, bleiben bis zur Abschiebung oder freiwilligen Rückkehr im Ankerzentrum.  

Foto: Robert Haas (Süddeutsche Zeitung)

Gerade wegen Teils frustrierter, zur Abschiebung verurteilter Bewohnern, ist so ein Ankerzentrum nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, wie man immer wieder in der Presse entnehmen kann. Die Zusammensetzung von frisch ankommenden Flüchtlingen mit abgelehnten Flüchtlingen, welche auf ihre Abschiebung warten, ist nicht der Weisheit letzter Schluss.

Kritik an unserem Ankerzentrum kam nicht von den Anwohnern, sondern von der Stadtratsmehrheit aus SPD und den Grünen! 

“Meines Erachtens wird die Unterbringungsform den Bedürfnissen der geflüchteten Menschen nicht gerecht”, teilte Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) am Freitag der SZ mit. “Die Konzentration vieler Menschen in großen Einrichtungen über einen längeren Zeitraum gefährdet nicht nur die Gesundheit der sehr oft traumatisierten Geflüchteten, sondern behindert auch die Integrationsbemühungen, indem der Zugang zu Schule, Arbeit und dem Sozialraum erschwert ist.” Weitere skeptische Äußerungen, auch vom grünen Koalitionspartner, findet Ihr hier.

Wie diese Aussagen damit in Einklang zu bringen sind, dass eben diese Münchner Regierung beschlossen hat, weitere 475 Flüchtlinge in Containersiedlungen (!), auf dem nackten Feld, in Johanneskirchen unterzubringen, verwundert den Beobachter. Man bedenke, dass es hier z.T. um eine weitaus längere Unterbringung handelt und bei sogenannten „Fehlbelegungen“  kann es sich teils um Jahre handeln, weil die Stadt keinen sozialen Wohnraum bieten kann.