- By: IB13
- Comments (0)
- Sep 29
Ob Ankerzentrum oder Flüchtlingsheim, es kommt immer wieder zu sogenannten Fehlbelegungen.
Ein Flüchtling in einem Flüchtlingsheim wird zu einem Fehlbeleger, wenn er vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) einen Anerkennungsbescheid, oder eben eine Ablehnung bekam (wer im Ankerzentrum schon eine Ablehnung bekam, gilt, während er auf seine Abschiebung wartet, dort nicht als Fehlbelegung.) und sich somit eine eigene Wohnung zu suchen hat, in den meisten Fällen von der zuständigen Gemeinde eine (Sozial-)Wohnung gestellt bekommen sollte.
Zumeist ist dies der Fall, wenn die Stadt dem Flüchtling keine Sozialwohnung zur Verfügung stellen kann. Die Fehlleistung in der Erstellung von Sozialwohnungen, wird insofern einfach auf die Flüchtlingsheime abgeschoben und der Flüchtling muss unwürdig teils über Jahre in einem Container hausen.
Leider ist die Realität noch schlimmer, denn in München werden bisweilen auch verurteilte Straftäter vor die Wahl gesetzt, ob sie lieber in einer ansonsten von Flüchtlingen bewohnten Unterkunft, oder in der Strafanstalt untergebracht werden wollen!
Flüchtlingsunterkünfte und Ankerzentren werden somit auf mehrfache Weise zweckentfremdet, zum Schaden der Flüchtlinge (ohne Fehlbelegungsstatus), für welche Flüchtlingsheime erstellt wurden und welche sicher nicht immer darüber erbaut sind, wenn der Nachbar eine Fußfessel trägt.
In München besteht eine Fehlbelegungsquote von derzeit 40%! (öffentliche Aussage von Marko Poggenpohl, Bezirksausschussmitglied (SPD), bei der BA-Sitzung vom 19.9.23 ). Vom Sozialreferat wurde am 29.9.23 die Summe von 2.057 Fehlbelegungen genannt, bei einer derzeitigen Belegung von 12.374 Flüchtlingen. Über 2000 Plätze, für die keine neuen Container eingerichtet werden müssten.